Wichtige neue Informationen für Eltern! -1

Wichtige neue Informationen für Eltern!

13. Mai 2020

Es ist eine Elternhotline des Berliner Senats eingerichtet worden. Sie ist ab 14. Mai 2020 unter der Rufnummer 030 90227 6600 täglich von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.

Anspruchsberechtigte der Notbetreuung:
Anspruch auf Notbetreuung haben ab dem 14.5.2020
Kinder mit Eltern aus systemrelevanten Berufsgruppen (siehe hierzu aktuelle Liste vom 12.5.2020)
Alleinerziehende
Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes nach Entscheidung des Jugendamtes erforderlich ist sowie Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familiären Situationen (z. B. nach schweren Erkrankungen, Todesfällen etc.) sowie
ab dem 14.5.2020 Kinder am Übergang von der Kita in die Grundschule sowie deren Geschwisterkinder in der gleichen Kita.

Eingeschränktes Angebot: Um das Ziel der schrittweisen Aufnahme aller Kinder mit dem Erfordernis der Betreuung in kleinen und stabilen Gruppen zu verbinden, wird der Betreuungsanspruch für alle Kinder grundsätzlich auf maximal 4 Std. täglich beschränkt. Dies kann bedeuten, dass auch bei Eltern aus systemrelevanten Berufen die bisher vereinbarten Betreuungszeiten in der Notbetreuung eingeschränkt werden müssen.

Abweichende Regelungen: Gemäß der am 12.5.2020 aktualisierten und veröffentlichten Liste „Übersicht über die systemrelevanten Bereiche Kita- und /oder Schulnotbetreuung“ kann für den dort bestimmten Personenkreis eine darüberhinausgehende erweiterte Betreuung unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs vor Ort vereinbart werden.

Vorrang häuslicher Betreuung: Aufgrund der nicht gänzlich auszuschließenden Infektionsgefahr ergeht weiterhin die Bitte an die Eltern zu prüfen, ob eine Betreuung nicht auch im häuslichen Umfeld oder in nachbarschaftlicher Selbsthilfe gewährleistet werden kann. Mit der ab 14.5.2020 startenden jahrgangsorientierten Öffnung der Kindertageseinrichtungen gilt jedoch ein formaler Vorrang der häuslichen Betreuung für die jeweils zugangsberechtigten Altersgruppen nicht mehr. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Betreuung trifft der jeweilige Träger bzw. die Kita. In Streitfällen entscheidet die Kita-Aufsicht in Absprache mit den Kitas.

Eigenerklärung: Das Land Berlin hat entschieden, dass als Dokument für die Inanspruchnahme von Notbetreuungsplätzen die Abgabe der Eigenerklärung ausreicht. Für die organisatorische Planung können die Arbeitszeiten erfragt werden. Die Abgabe zusätzlicher Arbeitgeberbescheinigungen oder eidesstattlicher Erklärungen ist nicht vorgesehen.

Alleinerziehende: Der Begriff des Alleinerziehenden ist gesetzlich nicht definiert. Es spricht viel dafür, diese Personengruppe entsprechend § 21 Abs. 3 SGB II zu beschreiben: Demnach handelt es sich um Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Anspruch auf die Notfallbetreuung hat demnach nur eine Personensorgenberechtigte oder ein Personensorgeberechtigter, die bzw. der mit dem zu betreuenden Kind zusammenlebt und allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt.

Leben die Eltern mit dem Kind im Wechselmodell, d.h. das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hälftig bei beiden Elternteilen, so lebt das Kind nicht nur mit einem Personensorgeberechtigten zusammen, sodass die Eigenschaft „alleinerziehend“ hier nicht vorliegt.

Lebt ein personensorgeberechtigter Elternteil gemeinsam mit dem Kind und einer weiteren volljährigen Person in einer Lebensgemeinschaft, so kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich diese weitere volljährige Person an der Erziehung des Kindes beteiligt. Auf die (fehlende) Personensorgeberechtigung des Lebenspartners kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Auch in diesem Fall wäre das Merkmal „alleinerziehend“ zu verneinen.

Homeoffice: Arbeiten Eltern im Homeoffice, können sie einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung haben. Hierbei ist u. a. zu fragen, ob häufige Telefon-/ Videokonferenzen erfolgen, ob es sich um Vollzeit-Homeoffice handelt, ob Familienmitglieder im Schichtdienst arbeiten und somit Ruhephasen möglich sein müssen, ob besondere häusliche Belastungen vorliegen (Neugeborene + Mutterschutz, Erkrankungen von Familienangehörigen, Prüfungssituationen für Auszubildende und Studierende etc.).

Vorerkrankungen von Kindern: Bei bekannten Vorerkrankungen von Kindern kann ein ärztliches Attest verlangt werden, dass die Möglichkeit des Kitabesuchs bescheinigt.

Genesene Kinder: Kinder, die an Corona erkrankt waren, haben nicht automatisch einen Anspruch auf Notbetreuung; es gelten auch hier die üblichen Zugangskriterien (Systemrelevanz, Alleinerziehende, Jahrgang).

Organisation des Betreuungsbetriebs:
Folgende organisatorische Maßnahmen werden empfohlen und gelten als durch die Kita-Aufsicht genehmigt,
Öffnungszeiten können angepasst werden; auch verkürzte Öffnungszeiten sind zulässig
Betreuungen können in „Schichtgruppen“ angeboten werden – vormittags / nachmittags
tage- bzw. stundenweise Betreuung der Kinder
Wechselmodell für Kinder, z.B. wöchentlich

Es ist sicherzustellen, dass eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen innerhalb der Einrichtung gegeben ist. Dies kann in den Kindertagesbetreuungsangeboten sichergestellt werden, wenn bekannt ist, wer von wem betreut wurde und welche Kontakte es gab.

Die Organisation des Betreuungsangebots erfolgt durch die Kindertageseinrichtung. Die Bedarfe der Eltern sind dabei soweit wie möglich zu berücksichtigen. Können aufgrund der zunehmenden Kinderzahlen in der Notbetreuung und der ggf. fehlenden Einsatzmöglichkeiten von Personal aus Risikogruppen nicht alle anspruchsberechtigten Kinder mit einem Kitaplatz versorgt werden, so ist eine einrichtungs- und trägerübergreifende Kooperation ausdrücklich erwünscht. Der Träger bleibt aber auch in diesem Fall in der Verantwortung, die Notbetreuung zu organisieren und für Eltern ansprechbar zu sein.

Eine stufenweise Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung geht mit einem erhöhten Risiko für die Kinder, deren Eltern und Familien als auch für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Kräfte einher, da die Kinder in den vergangenen Wochen keinen Kontakt miteinander und auch nicht mit den pädagogischen Kräften hatten. Es wird aber nicht möglich sein, eine stufenweise Öffnung ohne die Schaffung neuer Kontaktnetze zu vollziehen.

Maßgeblich bleibt deshalb insbesondere, dass die Beschäftigten in den Einrichtungen sowie die Eltern und deren Kinder die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiterhin auf ein notwendiges Maß reduzieren.
Zudem soll weiterhin das Distanzgebot beachtet werden, wissend, dass sich dies im Bereich der Kinder-Tagesbetreuung im Verhältnis von betreuenden Personen und Kindern nicht umsetzen lässt. Es soll aber von den pädagogischen Kräften untereinander und zu den Eltern beachtet werden.

Zur Gestaltung des Alltags in der Kita kann Folgendes empfohlen werden:
• Bringen und Abholen: In der Bring- und Abholphase sollen Kontakte möglichst reduziert werden (zwischen Beschäftigten und Eltern, Eltern untereinander). Hierbei können gestaffelte Zeiten oder eine Übergabe im Außenbereich helfen. Zudem sollen die Eltern für das Bringen und Abholen des Kindes einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Elterngespräche: Diese sollten jetzt vorwiegend telefonisch geführt werden. Im direkten Kontakt sind die regelhaften Vorsichtsmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand) zu beachten.
• Wechsel zwischen den Gruppen: Damit Infektionsrisiken begrenzt und Infektionsketten nachvollziehbar bleiben, sollten möglichst wenige Wechsel von Kindern und Personal zwischen den Gruppen erfolgen und die Zusammensetzung der Gruppen dokumentiert werden.
• Offene und teiloffene Konzepte: Sie sollten vorübergehend ausgesetzt und Geschwisterkinder in einer Gruppe betreut werden.
• Alltagsmaterial: Der wechselseitige Gebrauch von Materialien (z.B. Spielzeug) zwischen den Gruppen soll möglichst vermieden werden. Vor der Aufnahme neuer Kinder oder der Bildung neuer Gruppen ist eine Reinigung zu empfehlen.
Das Betreten der Kita durch Externe (z.B. Fachdienste, Lieferanten) sollte vom Träger auf seine Notwendigkeit hin überprüft und auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ist dies erforderlich, müssen Externe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
• Gruppen-und Raumgrößen / Nutzung von Räumen:
Aus Infektionsschutzsicht kann keine wissenschaftlich fundierte Gruppengröße definiert werden. Kriterien für andere Institutionen, z.B. die Schule, zielen auf den Zusammenhang von Raumgröße und Einhaltung des Abstandsgebotes ab. Im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung suchen Kinder Kontakt zu anderen Kindern und/oder zu den pädagogischen Kräften unabhängig von der Größe des Raumes.

Raumgrößen spielen hinsichtlich der Sozialkontakte in diesem Betreuungssetting eine nachgeordnete Rolle, da der Aktionsradius zwischen Kindern und pädagogischem Personal in der Regel wesentlich enger ist und nicht permanent eine Verteilung auf den gesamten Raum angeleitet werden kann.

Das wichtigste Mittel zur Begrenzung des Infektionsrisikos ist aber die Bildung kleiner und stabiler Gruppen. Die Größe dieser Gruppen wird von den einrichtungsspezifischen Gegebenheiten abhängen und soll 10 Kinder nicht überschreiten, um den epidemiologischen Anforderungen gerecht werden zu können. Wenn im Einzelfall größere Gruppen gebildet werden müssen, ist die Kita-Aufsicht hierüber zu informieren.

Es wird empfohlen, alle verfügbaren Räume für die Gruppenbildung, z.B. auch den Mehrzweckraum oder den Turnraum, zu nutzen.
Funktionsräume, d.h. Wasch- und Toilettenbereiche, Essbereich, Turnräume, Ruheräume etc. sollten, sofern möglich, festen Gruppen zugewiesen bzw. zeitversetzt genutzt werden.
Auch der Außenbereich soll möglichst verstärkt genutzt werden. Weiterhin sind Ausflüge von Kitagruppen von den Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum ausgenommen.

Kinder mit Behinderungen und besonderen Förderbedarfen:
Besonderes Augenmerk gilt Familien, die erhöhte Anforderungen in der Betreuung und Pflege ihrer Kinder aufgrund einer Behinderung oder besonderer Förder- und Versorgungsbedarfe zu bewältigen haben.

Für Familien mit Kindern, die aufgrund besonderer Risiken die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können, bspw., weil ihre Kinder an einer nach RKI-Definition relevanten Grunderkrankung oder an einem unterdrückten Immunsystem leiden, sind weitere Angebote zur Unterstützung und Entlastung, bspw. Familien- und Einzelfallhilfe, durch die Jugendämter/ Teilhabefachdienste möglich. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihr Jugendamt, um weitere Informationen zu erhalten, die Sie an die Eltern weitergeben können.

Verfahren der Zurückstellung vom Schulbesuch:
Auf Grund der aktuellen Situation können offen gebliebene Einschulungsuntersuchungen durch die Gesundheitsämter derzeit nicht durchgeführt werden. Sollte noch keine schulärztliche Untersuchung erfolgt sein und empfiehlt auch die Kindertageseinrichtung eine Zurückstellung, dann wird einem Zurückstellungsgesuch der Eltern ohne weitere Prüfung entsprochen. Weicht der Antrag auf Zurückstellung von der Empfehlung der Kindertageseinrichtung ab, werden die schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) hinzugezogen.

Das jeweilige SIBUZ prüft auf Basis der Aktenlage (Bericht der Kita, Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung, ggf. Gutachten, Berücksichtigung der Gesamtsituation) und berät die Eltern individuell ggf. nach Rücksprache mit der Kindertageseinrichtung. Auf dieser Grundlage spricht das SIBUZ eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage die Schulaufsicht wie bisher über die Zurückstellung entscheidet.

Elterninformation in zusätzlichen Sprachen:
Am 24. April 2020 haben wir Ihnen die 2. Elterninformation übersandt, der die Eltern die weiteren Stufen der Erweiterung des Betreuungsbetriebs und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen entnehmen können. Die Elterninformation ist nun in verschiedenen Sprachen online und kann auf der <link https: www.berlin.de sen bjf coronavirus aktuelles schliessung-kita-und-kindertagespflege _blank external-link-new-window>Opens external link in new windowInternetseite unter „Informationen zur stufenweisen Erweiterung des Betreuungsbetriebs in Berlin“ in den Sprachen <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona-arab__1_.pdf _blank download file>Initiates file downloadarabisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona-engl.pdf _blank download file>Initiates file downloadenglisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu farsi-elterninformation_corona.pdf _blank download file>Initiates file downloadfarsi, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona-franz.pdf _blank download>Initiates file downloadfranzösisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu kurd-elterninformation_corona__1_.pdf _blank download>Initiates file downloadkurdisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona_russisch__2_.pdf _blank download file>Initiates file downloadrussisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona-span.pdf download file>Initiates file downloadspanisch, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu tr-elterninformation_corona__1_.pdf _blank download>Initiates file downloadtürkisch und <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads corona elternbriefe_fremdsprachlich neu elterninformation_corona-vietnamesisch__1_.pdf _blank download>Initiates file downloadvietnamesisch abgerufen werden.

Über weitere Schritte der geplanten stufenweisen Ausweitung der Betreuung werden wir Sie auf unseren Webseiten informieren. Elternschreiben des Berliner Senats stellen wir Ihnen auch an dieser Stelle zur Verfügung.

 

Bildquelle Beitragsbild: © Ruzlan Huzau/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Wichtige neue Informationen für Eltern! -1