Kinderschutz betrifft uns alle!-1

Kinderschutz betrifft uns alle!

19. Januar 2021

Wenn ein Kind verspottet wird,
lernt es schüchtern zu sein.
Wenn ein Kind beschämt wird,
lernt es sich schuldig zu fühlen.
Wenn ein Kind verstanden wird und toleriert wird,
lernt es geduldig zu sein.
Wenn ein Kind ermutigt wird,
lernt es sich selbst zu schätzen.
Wenn ein Kind gerecht behandelt wird,
lernt es gerecht zu sein.

Tibetische Weisheit

 

Mein Name ist Nancy Saackel, ich arbeite seit August 2018 in der KITA Waldräuber und bin hier in der Einrichtung als Kinderschutzfachkraft tätig.

Dieser Arbeitsbereich ist sehr vielfältig. Zu meinen Aufgaben gehören unter anderem die präventive Aufklärung aller Mitarbeitenden zum Thema „Kinderschutz“ und die Planung, Organisation und Durchführung teaminterner Fortbildungen. Außerdem bin ich für die Erarbeitung und Fortführung des Kinderschutzkonzeptes des Trägers, fallspezifische Beratungen, das Angebot der Kollegialen Fallberatung sowie für die Aufarbeitung von Fragen, Anliegen und Bedarfen der Mitarbeitenden verantwortlich.

Die Zusammenarbeit mit den Jugend- und Gesundheitsämtern sowie der regelmäßige Austausch in der Kinderschutzrunde der Region Reinickendorf-West zählen ebenso zu meinen Arbeitsschwerpunkten, die mir darüber hinaus zahlreiche wertvolle Informationen liefern, die beim frühen Erkennen von Gefährdungen helfen.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass wir uns immer am Wohl des Kindes, an seinen Grundbedürfnissen und Grundrechten orientieren und unser Handeln danach ausrichten müssen.

Kindliche Bedürfnisse liegen vorrangig in den

  • Vitalbedürfnissen: Essen, Schlafen, Schutz vor Gewalt, Kleidung, Obdach
  • Sozialen Bedürfnissen: Liebe, Respekt, Anerkennung, Fürsorge, Freundschaft, Gemeinschaft
  • Bedürfnissen nach Kompetenz und Selbstbestimmung: Bildung, Identität, Aktivität, Selbstachtung

§1631 Bürgerliches Gesetzbuch

„... Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

§1 Bundeskinderschutzgesetz

„(3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, damit...“
„3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann.“

Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention:

  • Vorrang des Kindeswohls
  • Rechte auf Schutz
  • Förderung
  • Beteiligung

UN-Konvention Artikel 3:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, […] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Gerade jetzt aufeinander achten

Gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, sind viele Familien mit Kindern auf sich allein gestellt. Die gewohnte Alltagsstruktur bricht durch die Isolation und Schließung von Kitas und Schulen weg. Hilfen von außen können nicht in Anspruch genommen werden.

Wenn Überforderungen, Existenzängste oder Suchtprobleme Familien belasten, kann dies zu einem Anstieg von häuslicher Gewalt führen. Kinder sind dann häufig die Leidtragenden! Zivilcourage und ein aufmerksames Miteinander sind wichtiger denn je, um den Schutz von Kindern nicht aus den Augen zu verlieren.

Wichtige Telefonnummern

Hotline Kinderschutz: 030-61 00 66 (rund um die Uhr)
Kindernotdienst: 030-61 00 61 (rund um die Uhr)
Jugendnotdienst: 030-61 00 62 (rund um die Uhr)
Krisentelefon
Kinderschutz-Zentrum: 0800 111 0 444
(täglich 9 bis 20 Uhr)
Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 111 0 333

 

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Kinderschutz betrifft uns alle!-1