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Neue Elterninformationen

22. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und der neu auftretenden Variante des Corona-Virus hat der Senat von Berlin am 20.01.2021 entschieden, die Kitas zu schließen. Auch die langsam aber kontinuierlich steigende Inanspruchnahme der Notversorgung hat es mit Blick auf das Ziel der
Eindämmung der Pandemie erforderlich gemacht, nun weitergehende Regelungen zu treffen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist sich der Auswirkungen der neuen Regelungen für Ihre persönliche Situation sehr bewusst. Sie und Ihre Kinder müssen bereits seit mehreren Monaten erhebliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Wir bitten Sie gleichwohl erneut - mit Blick auf die immer
noch außergewöhnliche gesamtgesellschaftliche Situation - Ihre Kinder soweit möglich zuhause zu betreuen. Sie tragen damit zur wichtigen Reduzierung von Kontakten bei und helfen so, der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.

Konkret wurde vom Berliner Senat Folgendes beschlossen:

  • Die Kindertageseinrichtungen werden zur Eindämmung der Corona-Pandemie, beginnend ab dem 25.01.2021, für den Zeitraum des Lockdowns geschlossen.
  • Ab diesem Zeitpunkt bieten alle Kitas für den Zeitraum des Lockdowns eine <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber bilder news aktueller_elternbrief_22.1.2021 _blank download antrag auf><link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber bilder news aktueller_elternbrief_22.1.2021 _blank download antrag auf>Initiates file downloadNotbetreuung an.
  • Die durchschnittliche Auslastung der Kitas darf 50 % nicht überschreiten.

Regelung des Zugangs zur Notbetreuung:
Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf besteht und zugleich
  • die berufliche Tätigkeit eines Elternteils (auch im Homeoffice) auf der Liste der systemrelevanten Aufgabenbereiche (KRITIS-Liste) erfasst ist.

Sie finden die aktuelle Fassung dieser Liste unter <link https: www.berlin.de sen bjf corona kita>

www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/

Darüber hinaus sollen auch Kinder von Alleinerziehenden und Kinder mit Behinderung die Notbetreuung nutzen können. Hier reicht ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf aus.

Im Einzelnen:
Ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf kann beruflich oder privat begründet sein. Es kann sich um einen Bedarf an einem einzelnen Tag oder um einen laufenden bzw. regelmäßigen Bedarf handeln.

Bitte stimmen Sie sich eng mit Ihrer Einrichtung ab und prüfen Sie, ob es Ihnen möglich ist, Ihr Kind, auch tageweise, zuhause zu betreuen. Bitte suchen Sie im direkten Kontakt mit Ihrer Einrichtung nach Lösungen, die im Sinne einer Notbetreuung bzw. einer eingeschränkten Inanspruchnahme der KitaAngebote das Ziel der Kontaktreduzierung berücksichtigen.

Ihre Einrichtung ist gehalten, nicht mehr als durchschnittlich 50 % der Kinder zu betreuen. Ggf. steht Ihrer Einrichtung aktuell nicht ausreichend Personal zur Verfügung. Um dem angemeldeten außerordentlichen Betreuungsbedarf in dieser Situation gerecht zu werden kann es sein, dass Ihre Einrichtung auf Sie
zukommt und in Abstimmung mit Ihnen nach alternativen Modellen zur Betreuung, bspw. tage- und/oder wochenweise, sucht. Bitte unterstützen Sie Ihre Kita hierin nach Kräften und haben Sie dafür Verständnis, wenn mit Beginn der neuen Regelungen am 25.01.2021 manches noch nicht eingespielt ist.

Für weitergehende Fragen, die Sie nicht mit Ihrer Kita klären können, steht Ihnen ferner die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 - 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 13 Uhr.

Möglichkeiten des Ausgleichs für Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung:
Sofern Sie aufgrund der oben beschriebenen Kriterien keinen Zugang zur Notbetreuung haben, weisen wir auf folgende Regelungen hin:

1. Das erweiterte Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a SGB V
Wenn Sie nach den oben genannten Kriterien die Notbetreuung nicht nutzen dürfen, besteht für Sie ggf. auch die Möglichkeit, <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber bilder news aktueller_elternbrief_22.1.2021 _blank download bmfsfj_musterbescheinigung_kinderberteuung_schule_kita>Initiates file downloadKinderkrankengeld zu erhalten.
Seit dem 05.01.2021 kann dies nicht nur bei Erkrankung Ihres Kindes in Anspruch genommen werden, sondern auch, wenn Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn

- Ihre Kita geschlossen ist,
- Ihr Kind in Quarantäne muss oder
- Sie aufgrund einer behördlicher Empfehlung Ihr Kind zuhause betreuen.

Die maximale Bezugsdauer für gesetzlich Versicherte steigt gleichzeitig für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Der Antrag auf Kinderkrankengeld ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden
Antragsformulare. Die Krankenkasse verlangt hierbei ggf. auch die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer Kita. Ein entsprechendes Muster hierfür liegt diesem Schreiben bei.

Die Kitas wurden von uns darum gebeten, Ihnen bei Bedarf diese Bescheinigung auszustellen.

2. Entschädigungsanspruch nach § 56 1a IfSG
Des Weiteren können Sie in bestimmten Fällen eine Entschädigung für einen Verdienstausfall gemäß § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)erhalten. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem, dass

- es zu vorübergehenden behördlichen Schließung der Kita zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten kommt bzw. ein infektionsschutzrechtliches Betretungsverbot besteht
- Sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben
- die Betreuung im Zeitraum der Schließung durch die erwerbstätige Person erfolgen muss und
- es dadurch zu einem Verdienstausfall kommt.

Weitere Information zu diesem Entschädigungsanspruch finden Sie im Internet unter: <link https: www.berlin.de sen finanzen service entschaedigung schulschliessung artikel.935438.php>

www.berlin.de/sen/finanzen/service/entschaedigung/schulschliessung/artikel.935438.php

Die Entschädigung nach dem IfSG kann nicht zeitgleich mit dem oben genannten Kinderkrankengeld
bezogen werden. Für schließungsbedingte Betreuungen vor dem 05.01.2021 ist kein Kinderkrankengeld
nach § 45 SGB V, sondern die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG möglich.

Verpflegungskosten
Anders als in den meisten Bundesländern üblich, werden im Kitabereich im Land Berlin keine Gebühren erhoben. Sie müssen sich im Regelfall gemäß § 3 Absatz 5 des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG) lediglich an den Kosten für eine im Angebot der Tagesbetreuung enthaltene Verpflegung in Höhe von 23 Euro monatlich beteiligen.

Der Verpflegungsbeitrag ist grundsätzlich auch während der regulären Schließtage der Kindertageseinrichtung oder in Zeiten einer Erkrankung des Kindes, in denen das Betreuungs- und Verpflegungsangebot nicht in Anspruch genommen werden kann, weiterzuzahlen. Gleiches gilt zunächst auch im Rahmen der jetzt vorgenommenen Schließung der Einrichtungen bzw. des Notbetriebs. Nur in besonderen Fällen, wie etwa bei einer längeren Schließung der Kitas, kann diese Verpflichtung entfallen. Dies ist im Januar jedoch noch nicht der Fall.

Daher sind Sie zunächst weiterhin verpflichtet, Ihren Verpflegungskostenbeitrag zu zahlen.

Falls sich aufgrund der zukünftigen Entwicklung hier Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie umgehend informieren.

Diese Elterninformation, demnächst auch in mehreren Sprachen, finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter folgendem Link: <link https: www.berlin.de sen bjf coronavirus aktuelles schrittweise-oeffnung-kita-undkindertagespflege>

www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-undkindertagespflege/

Abschließend danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in einer Situation, die allen Beteiligten viel abverlangt. Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

 

Bildquelle Beitragsbild: © kenary820/shutterstock.com

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