Neue Elterninformationen Februar 2021-1

Neue Elterninformationen Februar 2021

15. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,

wir werden für alle Kinder, die im Februar 2021 weniger als 10 Tage in der KITA anwesend waren, eine Erstattung der Verpflegungskosten veranlassen.

Es geht dabei sowohl um den Verpflegungskostenanteil in Höhe von 23 Euro für das Mittagessen, als auch um die Kosten für das Frühstück und Vesper.

Weitere Informationen für die Eltern zu der Betreuung in der Zeit der Pandemie finden Sie unter:

<link https: www.berlin.de sen bjf corona kita _blank external-link-new-window external link in new>

www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/

 

Elterninformationen zum Anspruch auf Notbetreuung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

wir wissen um die großen Belastungen, die die Schließung und der Notbetrieb der Kindertageseinrichtungen mit sich bringen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld, die es braucht, um in dieser Situation zu bestehen. Die derzeit sinkenden Infektionszahlen geben Anlass zu der Hoffnung, dass die vielfältigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die das gesamte gesellschaftliche Leben betreffen, zu wirken beginnen. Um diesen positiven Trend zu unterstützen, werden auch die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Kitabereich zunächst wie geplant fortgeführt. Insofern bitten wir Sie weiterhin, Ihre Kinder, soweit möglich, zuhause zu betreuen.

Mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen neue bzw. ergänzende Hinweise zur Erhebung der Verpflegungskosten, zum Kinderkrankengeld und zum Zugang zur Notbetreuung.

Verpflegungskosten

Anders als in den meisten Bundesländern üblich, werden im Kitabereich im Land Berlin keine Gebühren erhoben. Die Elternbeteiligung an den Kosten für die Verpflegung beträgt in der Regel 23 Euro monatlich.
Der Verpflegungsbeitrag ist grundsätzlich auch während der regulären Schließtage oder in Zeiten einer Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen. Gleiches galt bisher auch im Rahmen der pandemiebedingten Einschränkungen des Kitabetriebs.

Aufgrund der andauernden Einschränkungen des Kitabetriebs haben wir den Trägern nunmehr unsere Erwartung mitgeteilt, dass sie den Einzug der Verpflegungskosten für den Monat Februar aussetzen. Dies gilt für Familien, deren Kinder im Februar nicht mehr als 10 Tage betreut werden.

Da der Einzug der Verpflegungskosten in der Regel am Anfang des Monats erfolgt und zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes noch unklar ist, ist auch eine nachträgliche Verrechnung möglich.

Kinderkrankengeld

Mit dem letzten Schreiben haben wir Sie u.a. über Ihre Möglichkeiten im Rahmen des erweiterten Kinderkrankengeldes informiert. Aufgrund verschiedener Nachfragen stellen wir klar, dass auch Notbetreuungsberechtigte weiterhin grundsätzlich einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben, wenn sie ihre Kinder, unserer Empfehlung folgend, zuhause betreuen.

Zugang zur Notbetreuung

Mit unserer letzten Elterninformation haben wir Sie über den Zugang zur Notbetreuung informiert. Bitte denken Sie daran, dass ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf vorliegen muss, beispielsweise, weil keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung besteht. Die Tätigkeit in einem als systemrelevant anerkannten Berufsfeld allein ist für den Zugang zur Notbetreuung nicht ausreichend.

Um sicherzustellen, dass das Ziel der Kontaktreduzierung weiterhin gewahrt werden kann, soll die Auslastung der Kindertageseinrichtungen 50 Prozent nicht überschreiten.

Aus personellen oder organisatorischen Gründen kann Ihre Einrichtung im Einzelfall gezwungen sein, die Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Kitaaufsicht zu verkürzen. Hierfür bitten wir um ihr Verständnis.

Zur Klärung von Fragen der Anspruchsberechtigung auf eine Notbetreuung steht Ihnen weiterhin die Eltern-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 030 - 90227 6600 an allen Werktagen von 9 bis 15 Uhr.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schulze
Leiter der Abteilung Familie und frühkindliche Bildung

 

Bildquelle Beitragsbild: © kenary820/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
Neue Elterninformationen Februar 2021-1