-Corona Update 20.01.2022-

-Corona Update 20.01.2022-

20. Januar 2022

Liebe Eltern,  
Liebe Sorgeberechtigte,
 
Die stark steigende Inzidenzgeschehen bildet sich nunmehr flächendeckend in allen Berliner Kindertagesstätten ab. Aktuell sind bereits über 650 Kitas ganz oder teilweise geschlossen. Zudem zeigen viele Einrichtungen der Kitaaufsicht Personalengpässe an, die in der Folge Angebotseinschränkungen erforderlich machen. 

Zur frühzeitigen Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen wurde in einem ersten Schritt eine Testpflicht in den Kindertagesstätten festgelegt. Mit der über die Berliner Jugendämter ab diesem Freitag startenden Verteilung der Lolli-Tests kann die verpflichtende Testung ab dem 24.01.2022 beginnen, spätestens aber ab dem 31.01.2022.

Es bedarf nun jedoch noch weitergehender Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung des Betreuungsbetriebs. Zu diesem Zweck hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung am 18.01.2022 den § 24 der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und einen eingeschränkten Regelbetrieb beschlossen.

Der eingeschränkte Regelbetrieb tritt am Tag nach der Verkündung der Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt, voraussichtlich am 22.01.2022, in Kraft.

Unter diesen Prämissen gelten im eingeschränkten Regelbetrieb die folgenden Regelungen

  • Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Zielgruppen. Hiervon unberührt gelten die eingeführten Regeln zur Testpflicht mit der Auslieferung der Lolli-Tests. 
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb dient dem Ziel der Kontaktminimierung.
  • Reduzierungen des Betreuungsumfangs und /oder der Öffnungszeiten in Folge des eingeschränkten Regelbetriebs sind zulässig. 
  • Während der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs können Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder der Kitagruppe zur Betreuung hinzuziehen.
  • Auch weitere Nicht-Fachkräfte, die der Gruppe oder dem Träger bekannt sind, können zur Überbrückung dringender Personalengpässe eingesetzt werden. 
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen und die Vorgaben des geltenden Musterhygieneplans zum eingeschränkten Regelbetrieb sind zu beachten.
  • Die Eltern sollen die Einrichtungen grundsätzlich nicht betreten (Ausnahmen sind z. B. ein Unfall eines Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung). 
  • Elternabende oder und Elterngespräche finden nur bei einem unaufschiebbaren Bedarf in Präsenz stattfinden. 
  • Die Durchführung von Zusatzangeboten ist ausgesetzt.  

Insofern bitten wir Sie erneut um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und danken Ihnen und Ihren Kitateams zugleich für Ihr großes Engagement in dieser schwierigen Zeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Frau Amber Smith
Bereichsleitung ESO Kita Berlin Brandenburg

 

Bildquelle Beitragsbild: ChristianChan

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